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Sammelversteigerung von Einzelstücken und Räumungsposten

DE-13125 Berlin, Am Stener Berg 41e  

Ending on Thursday, April 2, 2020 from 10:00 | Auction finished

Completed | Timed auction

Terms of auction

1)Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden nachfolgende Versteigerungsbedingungen anerkannt.

2)Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Zur Auktion werden nur Bieter zugelassen, die sich zuvor durch einen Ausweis legitimiert haben und im Besitz einer Bieternummer sind. Ausgenommen davon sind solche Bieter, welche sich über unser Online-Portal registrieren. Die Registrierung gilt nur für dort. Das Aufgeld beträgt in der Regel 20 % zzgl. USt. Abweichungen werden gesondert bekannt gegeben.

3)Dem Auktionator ist der Zuschlag freigestellt. Ein Zuschlag unter Vorbehalt ist möglich.

4)Der ersteigerte Posten bzw. das Fahrzeug muss sofort bezahlt werden, da andernfalls noch mal versteigert werden muss. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat letzterer keinen Anspruch; er wird zu einem weiteren Gebot und bei künftigen Auktionen nicht mehr zugelassen.

5)Der Zuschlag an den Meistbietenden erfolgt nach dreimaligem Aufruf.

6)Mit dem Zuschlag gilt der ersteigerte Posten bzw. Fahrzeug als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl etc. auf den Käufer übergehen.

7)Der ersteigerte Posten bzw. das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben. Der Abtransport der Sachen bzw. des Fahrzeugs erfolgt durch den Käufer auf eigene Gefahr und Rechnung. Für eventuelle, durch den Käufer entstandene Schäden, an der Halle der Lagerfirma und des umgebenen Geländes, haftet letzterer im vollen Umfang. Alle Besucher der Versteigerung haften für durch sie entstandene Schäden.

8)Der ersteigerte Posten muss spätestens am nächsten Werktag abgeholt werden. Für eine spätere Abholung werden Lagergebühren in Höhe von 50,00 € (Netto) pro Tag erhoben. Ersteigerte Fahrzeuge müssen binnen einer Woche abgeholt werden. Bei späterer Abholung werden Standgebühren von 25,00 € pro Tag erhoben.

9)Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird nicht gehaftet. Die Inbetriebnahme von ausgestellten Fahrzeugen, Maschinen, Technik ist untersagt.

10)Die ersteigerten Sachen und Fahrzeuge werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel der ersteigerten Objekte wird keine Gewähr geleistet. Jegliche Reklamation ist ausgeschlossen.


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