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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen
Stand: 06.04.2020

1. Geltungsbereich und Gegenstand der Bedingungen

1.1. Verkäufe, Versteigerungen und Angebote der Schwolow Solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer: Fabian Schwolow : Am Stener Berg 41e, 13125 Berlin (im Folgenden: „wir“) und deren Einlieferern (nachfolgend: „Auftraggeber“) unabhängig davon, ob online über die Seite https://www.die-auktionshalle-berlin.de oder online.die-auktionshalle-berlin.de oder vor Ort, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Verträge zwischen uns und unseren Auftraggebern mit Käufern und Ersteigerern (im Folgenden: „Kunden“), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Teilnahme an einer Versteigerung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Einbeziehung von Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.2. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aus unserem stillschweigenden Verzicht auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
1.3. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden Namen und Anschrift unseres Auftraggebers bekannt zu geben, es sei denn, der Kunde macht glaubhaft, dass ihm Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln gegen unseren Auftraggeber zustehen.

2. Vertragsparteien und Forderungseinzug

2.1. Verkäufe, Versteigerungen und Angebote erfolgen nicht in unserem Namen, sondern stets im Namen und auf Rechnung unseres Auftraggebers. Eigenware wird in den Katalogen entsprechend mit
einem " * " gekennzeichnet.
2.2. Verkäufer ist stets der in den Versteigerungs- bzw. Verkaufsunterlagen benannte Auftraggeber.
2.3. Wir sind jedoch berechtigt, die Ansprüche des Auftraggebers aus Versteigerungen und Verkäufen im eigenen Namen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

3. Gewährleistung

3.1. Alle zum Verkauf stehenden Gegenstände sind gebraucht, soweit nicht anders ausgewiesen, und weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf, oder werden ausdrücklich als defekt und beschädigt angeboten. Es besteht Gelegenheit, die Gegenstände vor Zuschlag oder Vertragsabschluss fachkundig in den Räumlichkeiten der Auktionshalle Berlin zu untersuchen. Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befinden. Wir selbst übernehmen keine Gewährleistung für Mängel an den Waren. Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich an den Auftraggeber.
3.2. Für Verkäufe in öffentlicher Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB und generell gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §14 Absatz 1 BGB gilt:
3.2.1. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Gegenstände – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr.
3.2.2. Die Ausschluss- bzw. Verjährungsregelungen nach Ziffer 3.2.1 gelten auch für sämtliche Schadenersatzansprüche, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
3.2.3. Der Ausschluss und die Verjährungsfristen Ziffer 3.2.1 und 3.2.2 gelten mit folgenden Maßgaben:
◊ Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
◊ Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Ausschluss bzw. die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3.2.4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung bzw. Abholung der Sache.
3.2.5. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
3.3. Für Verkäufe an Verbraucher die nicht in öffentlicher Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgen, gilt abweichend von Ziffer 3.2 folgendes:
3.3.1. Soweit eine gebrauchte Sache Vertragsgegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – einheitlich ein Jahr.
3.3.2. Die für Schadenersatzansprüche geltenden Verjährungsfristen nach Ziffer 3.3.1 gelten für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
3.3.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgenden Maßgaben:
◊ Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftraggeber eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
◊ Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Kaufgegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwandt wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht [oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt werden kann].
◊ Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3.3.4. Die Regelungen nach Ziffer 3.2.4 und 3.2.5 gelten entsprechend.
3.3.5. Die vorstehenden Regelungen gelten, sofern sie auch für Schadenersatzansprüche gelten, entsprechend für Schadenersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen.
3.4. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Katalogangaben

4.1. Die Katalogangaben sowohl auf unseren Websites https://www.die-auktionshalle-berlin.de oder online.die-auktionshalle-berlin.de oder unter Subdomains, als auch in analoger Form, sind keine Garantieangaben im Sinne des § 443 BGB und keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 BGB.
4.2. Vielmehr sind Katalogangaben wie bspw. technische Daten, Baujahre, Maße, Mengenangaben unverbindlich. Wir stehen für Katalogangaben nicht ein, Druckfehler und Irrtum bleiben ausdrücklich vorbehalten. Mündliche Angaben durch unsere Mitarbeiter oder den Auftraggeber sind unverbindlich.
4.3. Eine vorherige Besichtigung wird daher ausdrücklich angeraten.

5. Freiwillige Versteigerung

5.1. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Angebot erfolgt. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. Eventuell erforderliche Mindestgebote setzt der Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Gegenstände fest.
5.2. Der Versteigerer hat das Recht, die im Auktionskatalog festgesetzte Reihenfolge der zu versteigernden Gegenstände zu ändern, mehrere Gegenstände zu trennen oder einzelne zusammenzufassen, Gegenstände zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen, oder Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Der Versteigerer kann die Versteigerung insgesamt mit einem Vorbehalt versehen, insbesondere wenn Drittrechte an den zu versteigernden Gegenständen noch geklärt werden müssen.
5.3. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so verbindet sich damit noch kein Recht auf den Erwerb des Gegenstandes. Der Bieter bleibt für 14 Kalendertage oder für einen entsprechend beiderseitig vereinbarten Zeitraum vom Zeitpunkt des Aufrufs an sein Gebot gebunden.
5.4. Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich die an der Versteigerung mitbietenden Beteiligten durch Teilnahme unterwerfen. Der Versteigerer kann ggf. den Zuschlag aufheben und den Gegenstand neu ausbieten. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen oder der Zuschlag verweigert werden.
5.5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an uns. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr, z.B. des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Fremdeinwirkung, Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl unmittelbar auf den Kunden über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts. Dies gilt auch, wenn der Gegenstand erst zu einem späteren Zeitpunkt von dem Kunden abgeholt wird. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
5.6. Ein Bieter, der im Namen eines Auftraggebers kauft und bietet, haftet neben diesem ebenfalls als Gesamtschuldner. Wir sind berechtigt, Personen oder deren Beauftragte ohne Begründung von der Versteigerung auszuschließen.
5.7. Das vom Kunden zu zahlende Aufgeld (Versteigerungsgebühr) beträgt in der Regel 20 % des Höchstgebotes zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die gesamte Zahlung inkl. Versteigerungsgebühr und zzgl. gesetzlicher MwSt., muss am Tag des Zuschlages oder am Tag der vereinbarten Abholung geleistet werden. Die Zahlung hat in bar mit EC-Kartenzahlung oder durch Überweisung zu erfolgen.
5.8. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.

6. Online-Versteigerung

6.1. Für Versteigerungen über unser Websiten https://www.die-auktionshalle-berlin.de oder online.die-auktionshalle-berlin.de oder sonstige Subdomains gelten ergänzend zu Ziffer 5 die nachfolgenden Regelungen.
6.2. Das Einstellen der Gegenstände in unseren Online-Versteigerungskatalog stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar.
6.3. Uns bleibt vorbehalten, die im Internet-Versteigerungskatalog angegebene numerische Auktionsfolge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
6.4. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Online-Versteigerungskatalog angebotenen Gegenstand ab. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, Alt. 2 BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Versteigerung erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein unsere Systemzeituhr maßgebend. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach unserem freiem Ermessen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden.
6.5. Nach Beendigung der Online-Versteigerung nimmt der Auktionator das Gebot des Höchstbietenden durch eine E-Mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an. Die nach der Auktion zugesandten Gebotsbestätigungen sind ausdrücklich keine Zuschlagsbestätigung und werden vorbehaltlich einer nochmaligen Überprüfung versandt.
6.6. Geht in der letzten Minute der Laufzeit einer Versteigerung ein Gebot ein, verlängert sich die Versteigerung um jeweils um 20 Sek.. Es werden keine Gebote außerhalb der Plattform angenommen. Die Verlängerungszeit kann für Auktionskataloge auch unter Ankündigung im Katalog abweichend festgelegt werden.
6.7. Liegt das Höchstgebot unter dem von uns angegebenen Vorbehaltspreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer E-Mail-Erklärung durch uns zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Geben wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende der Online-Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.
6.8. Wir behalten uns vor, eine Online-Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. alt. BGB).
6.9. Von der Teilnahme am Bietverfahren sind natürliche und juristische Personen ausgeschlossen über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Ebenso sind vom Bietverfahren natürliche Personen ausgeschlossen, die sich im Anschluss an ein Insolvenzverfahren in der Wohlverhaltensperiode / im Restschuldbefreiungsverfahren befinden. Sofern entgegen dieser Bestimmung dennoch ein Gebot abgegeben worden ist, sind wir zur Streichung des Gebots berechtigt. Sofern auf ein solches Gebot ein Zuschlag erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
6.10. Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von Ziffer 5.5 ist der Zugang der mittels E-Mail erfolgenden Bestätigung des Zuschlags. Erfolgt der Zuschlag unterhalb des Vorbehaltspreises, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.

7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte
7.1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftraggebers; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
7.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Zahlungs- und Annahmeverzug
8.1. Der Kunde haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei uns bereitgestellten Ware.
8.2. Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß ausgelieferte oder bereitgestellte Ware nicht an kommt er in Annahmeverzug. Im Fall des Annahmeverzugs hat der Kunde die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise etwaige Verwahr- oder Verwaltungskosten zu erstatten. Wir haben ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten. Sofern der Kunde die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen. Für anfallende Lagergebühren stellen wir dem Kunden einen Pauschalbetrag in Höhe von € 50,00 (netto) je angebrochenem Tag in Rechnung. Bei ersteigerten Fahrzeugen beträgt die Pauschale Standgebühr € 25,00 netto.
8.3. Wir oder der Auftraggeber sind insbesondere auch berechtigt, die verkauften Gegenstände auf Kosten und auf Risiko des Kunden nach Verzug von mehr als 7 Tagen erneut zu versteigern. Der Kunde hat die hierdurch entstehenden tatsächlichen und angemessenen Aufwendungen zu übernehmen. Ein weiteres Gebot des Kunden wird hierbei nicht zugelassen, für einen Mindererlös bleibt er haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind ausgeschlossen, sofern die aufzurechnenden Ansprüche nicht unstreitig oder gerichtlich festgestellt sind.

9. Haftungsausschlüsse

9.1. Der Auftraggeber und wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt oder eingetretener Unmöglichkeit.
9.2. Im Übrigen haften der Auftraggeber und wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftraggeber oder wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des versteigerten Gegenstands übernommen haben. Hierbei ist der Schadenersatzanspruch für wesentliche Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz feststellbar ist oder ein Mangel arglistig verschwiegen bzw. eine Garantie übernommen wurde.
9.3. Die Regelungen nach Ziffer 9.1 gelten für alle Schadenersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den nachfolgenden Regelungen.
9.4. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, bspw. Krieg, Aufruhr, Pandemien, Streik, Aussperrung oder ähnliche, nicht vom Auftraggeber oder uns zu vertretene Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbenannte Ereignis oder seine Wirkungen andauert. In anderen als den in Ziffer 9.1 genannten Fällen des Verzugs haften der Auftraggeber oder wir hinsichtlich des Schadenersatzes neben der Leistung oder des Schadenersatzes statt der Leistung inkl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen lediglich in Höhe von 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei denen die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, sofern nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz feststellbar ist oder ein Mangel arglistig verschwiegen bzw. eine Garantie übernommen wurde. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
9.5. Soweit die Lieferung unmöglich ist, gilt Ziffer 9.4, Sätze 2 bis 5 entsprechend.

10. Abtransport und Demontage

10.1. Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Abtransport muss zu den in der Versteigerung angegebenen Terminen erfolgen. Sollte der Abholtermin nicht eingehalten werden, so haftet der Kunde für sämtliche Folgekosten, z. B. weitere Lagerung, evtl. Auslagerung, Demontage und Abtransport. Der Kunde haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport am Eigentum des Auftraggebers, des Grundstückseigentümers oder des Mieters entstehen. Der Auftraggeber und wir behalten uns das Recht vor, Objekte, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder Eigentum Dritter verursachen können, mit Kautionen zu belegen.
10.2. Bei Demontagetätigkeiten dürfen durch den Kunden am Gebäude keine Veränderungen ohne schriftliche Einwilligung des Berechtigten vorgenommen werden. Soweit Leitungen durch Wände geführt werden, müssen diese Teile vom Kunden nicht abgebaut werden. Für das Verschliessen entstehender Öffnungen innen, zum Beispiel bei Rohrleitungen oder bei unterflurmontierten Maschinenteilen, ist der Kunde nicht verantwortlich. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, entstehende Öffnungen, Löcher oder Stufen in Fussböden gegen Unfallgefahr durch Warnschilder und Absperrungen abzusichern. Sollten Öffnungen durch die Außenwände oder Dach des Gebäudes entstehen, so hat der Kunde diese Öffnungen unmittelbar nach Demontage dauerhaft fachgerecht zu verschließen. Elektro-Zuleitungen, die im Gebäude verlegt sind, dürfen durch den Kunden nicht demontiert werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass gekaufte Gegenstände ordnungsgemäß von diesen Zuleitungen abgetrennt werden, und dass diese Zuleitungen nach Demontage der Maschinen fachgerecht isoliert werden. Gas- oder Wasser-Zuleitungen zu gekauften Gegenständen zu dürfen nur in Abstimmung mit dem Versteigerer und durch entsprechend qualifizierte Fachleute abgetrennt oder gekappt werden. Das gilt auch für Kühlhäuser, Kühltheken, Klimasplitgeräte etc. Hier trägt der Kunde die Verantwortung und die Kosten für die gesetzeskonforme Evakuierung und umweltgerechter Entsorgung von Kältemitteln.
10.3. Das Betreten des Geländes des Auftraggebers oder unseres Geländes zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr. Das Inbetriebsetzen von Gegenständen ist strengstens untersagt.
10.4. (Wird aufgrund des Verschuldens des Kunden oder auf dessen Verlangen ein gesonderter Abholtermin/Demontagetermin notwendig, so hat er uns hierfür eine Aufwandspauschale von € 250,00 zu zahlen.

11. Freiverkauf

Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche nach der Versteigerung oder im Freiverkauf erworben werden, gelten ebenfalls die vorgenannten Bedingungen.

12. Datenschutz

12.1. Daten der Kunden werden zum Zwecke der Abrechnung und Leistungserbringung bei uns gespeichert und nur soweit zu diesem Zwecke notwendig an dafür beauftragte Dienstleister und Institutionen weitergegeben. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern gespeichert werden.
12.2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
12.3. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
12.4. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung(en) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Vorgangs.
12.5. Weitere Informationen sind unserer unter https://www.die-auktionshalle-berlin.de/datenschutz stets in der aktuellsten Fassung abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

13.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
13.3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Teilnehmer unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
13.4. Wir sind nicht verpflichtet oder bereit an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
13.5. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sich als ergänzungsbedürftig herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
13.6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
14. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular für Verbraucher

14.1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
14.2. Widerrufsbelehrung

WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern es sich um Artikel aus dem Freiverkauf handelt.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Schwolow Solutions GmbH
Am Stener Berg 41e
13125 Berlin
Telefon: +49 (0) 1516 - 88 28 345
E-Mail: info@die-auktionshalle-berlin.de / info@schwolow-auktionen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

14.3. MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An
Die Auktionshalle Berlin / Schwolow Auktionen
Am Stener Berg 41e
13125 Berlin
info@die-auktionshalle-berlin.de / info@schwolow-auktionen.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

_______________
(*) Unzutreffendes streichen.